Organisatorisches

Anmeldungen für Einschüler

Sie würden Ihr Kind gerne bei uns einschulen lassen? Dann  finden Sie hier das für die Anmeldung Ihres Kindes an der KGS "Stella" notwendige Formular. Bevor Sie das Dokument ausfüllen können, müssen Sie es erst auf Ihrem Gerät speichern.

Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldebogen bis spätestens zum 31.03. des Vorjahres für das nächste Schuljahr (z.B. Anmeldung für das Schuljahr 2025 müsste demnach spätestens am 31.03.2024 eingehen) an folgende Adresse:  

       Internationaler Bund e.V.
       KGS "Stella"
       Robert-Blum-Str. 30
       17033 Neubrandenburg

       Tel. 0395 - 351370-0
       Fax 0395 - 351370-99
       katrin.heinke@ib.de 

 

Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2024/2025 ist bereits abgelaufen. Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 bitten wir  bis zum 31.03.2024 einzureichen.

 

 

 

Schulwechsel

Voraussetzungen
Wenn Ihr Kind eine allgemeinbildende Schule besucht und Sie über einen Schulwechsel – in Form eines Quereinstiegs während des laufenden Schuljahres oder am Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 bzw. von Klasse 6 zu Klasse 7 – nachdenken, ist die wichtigste Voraussetzung schon erfüllt. Als nächstes füllen Sie das Anmeldeformular zum Schulwechsel aus - bitte vor dem Ausfüllen erst auf Ihrem Gerät speichern -  und nehmen Kontakt zur Schule auf.

 

Ralf Gritzner (Schulleiter)
Tel.: 0395-351370-0
ralf.gritzner@ib.de

Probebeschulung
Bevor eine Entscheidung über die Möglichkeiten der Beschulung Ihres Kindes an der Kooperativen Gesamtschule „Stella“ getroffen werden kann, sollten alle Beteiligten Gelegenheit haben, einander kennenzulernen. Um diesen Anspruch zu realisieren, durchläuft jedes Kind zunächst eine 2-wöchige Probezeit. In dieser Zeit bietet sich Ihrem Kind die Möglichkeit, seine neue Klasse, seine Lehrerinnen und Lehrer, die Herangehensweise an Lehr- und Lernprozesse und den Tagesablauf der „Stella“ aktiv zu erfahren.

Für Sie als Eltern bietet diese Zeit bereits die Möglichkeit, Ihr Kind aus der Perspektive dieser neuen Rahmenbedingungen zu beobachten und Veränderungsprozesse wahrzunehmen.

Aus Sicht der Schule ist diese Zeit wichtig, um Ihr Kind mit all seinen Stärken und Schwächen kennenzulernen und sichergehen zu können, dass wir seinen Bedürfnissen gerecht werden. Es ist wichtig, seine Bedürfnisse zu kennen, um die schulischen Anforderungen entsprechend individuell abzustimmen und schulische Perspektiven unter den Bedingungen des Hauses zu antizipieren.

Vor Beginn der Probezeit informieren Sie die Herkunftsschule Ihres Kindes über die Probebeschulung an der Stella-Schule.

Verbleib an der KGS „Stella“
Nach Ablauf der zweiwöchigen Probezeit findet ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Kind, Ihnen als Eltern, der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und/oder der Schulleitung statt. Dieses Gespräch dient der gemeinsamen Reflexion der vorausgegangenen 2 Wochen und der Entscheidungsfindung hinsichtlich der weiteren Beschulung an der KGS „Stella“. Alle haben hier die Chance, sich offen und ehrlich auszutauschen und eventuell vorhandene Hinderungsgründe für eine Beschulung – soweit möglich – auszuräumen.

Nach einer positiven Entscheidung kann die Beschulung an der KGS „Stella“ nahtlos erfolgen. Eine Rückkehr an die Herkunftsschule ist nicht zwingend erforderlich, ist jedoch unter bestimmten Umständen ratsam.

Hausordnung

Hausordnung  – Teil 1
 

Charta des Zusammenlebens für alle, die das Schulgelände betreten

Unsere Schule ist kein regelloser Ort

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen.

Bei uns soll sich jeder Schüler und jede Schülerin nach seinen und ihren inneren Anstößen entfalten können und braucht dazu Freiräume.

Wir achten und respektieren einander, so wie jeder selbst geachtet und respektiert werden möchte.

• wir nutzen unseren gesunden Menschenverstand,

• wir hören uns gegenseitig zu und lachen andere nicht aus,

• wir tun anderen nicht weh, beleidigen uns nicht,

• wir respektieren auch das Eigentum von anderen und nehmen deshalb anderen nichts weg und machen nichts kaputt,

• wir unterstützen und helfen einander,

 

Wir sorgen für eine ungestörte Lernatmosphäre.

• wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und stören uns nicht gegenseitig,

• fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn bereiten wir uns vor und stecken die Handys weg,

• was wir für den Unterricht benötigen, haben wir vollständig dabei,

• wir lärmen und rennen nicht im Schulhaus.

 

Unsere Schule soll schön bleiben.

• wir gehen sorgsam mit Inventar und Lernmaterialien um,

• wir werfen keine Sachen aus dem Fenster,

• wir trennen den Abfall und nutzen die entsprechenden Abfallbehälter,

• wir halten das Schulhaus und den Schulhof sauber und ordentlich,

• wir toben nicht im Unterrichtsraum und nicht im Haus.

• wir machen auf dem Schulgelände keine unabgesprochenen Foto- oder Videoaufnahmen.

Stand:  November 2016

 
Hausordnung – Teil 2
Festlegungen  im Bereich Grundschule/Hort
1. Zeiten

Die  Einrichtung ist Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr (in den Schulferien von 7:00 Uhr  bis 17:00 Uhr) geöffnet und an folgenden Tagen geschlossen:

In den Betriebsferien in der  2., 3. und 4. Sommerferienwoche, am Tag nach Christi Himmelfahrt sowie grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr findet keine Betreuung statt.

Sofern eine Ferienhortbetreuung außerhalb der Betriebsferien gewünscht wird, muss dieser Bedarf ca. vier Wochen vor Ferienbeginn über die aushängende Anmeldeliste (vor den Lerngruppenräumen) angezeigt werden.

Bei Krankheit sind die Schülerinnen und Schüler bis morgens 8.00 Uhr persönlich oder telefonisch im Schulsekretariat abzumelden. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuches muss eine schriftliche Entschuldigung der Personensorgeberechtigten für die Fehltage beim Klassenlehrer vorgelegt werden.

 

2. Ordnung und Sicherheit

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe der Schülerin oder des Schülers an die Betreuungsperson und endet mit der Übernahme durch die Eltern bzw. einem Bevollmächtigten.

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein Formular erstellt, auf dem alle abholberechtigten Personen erfasst werden. Handelt es sich um andere Personen, ist es notwendig, eine schriftliche Berechtigung vorzulegen bzw. vorher persönlich die jeweilige Erzieherin zu informieren. Telefonische Absprachen werden nur in dringenden Ausnahmefällen akzeptiert.

Alkoholisierten Personen kann die Übergabe einer Schülerin oder eines Schülers verweigert werden. In diesem Fall wird unverzüglich eine andere personensorgeberechtigte oder abholberechtigte Person informiert.

Bei einer Trennung der Elternteile sind beide berechtigt, das gemeinsame Kind abzuholen, solange sie personensorgeberechtigt sind. Andernfalls muss der Einrichtung eine rechtskräftige Entscheidung oder Bescheinigung über das Sorgerecht vorgelegt  werden.

Halten sich Eltern bei einer schulischen Veranstaltung mit ihrem  Kind in unserer Einrichtung auf, obliegt die Aufsichtspflicht bei ihnen.

Besucht eine Schülerin oder ein Schüler – nach schriftlicher Erklärung durch die Eltern – selbständig die Einrichtung, beginnt die Aufsichtspflicht beim  Begrüßen durch einen Pädagogen und endet beim Verabschieden von einem Pädagogen. Wenn gefahrenerhöhende Umstände den Heimweg der Schülerin oder des Schülers allein nicht zulassen (z.B. Krankheit, Gewitter, Sturm o. ä.), sind die Eltern zu informieren, um ihr Kind abzuholen bzw. abholen zu lassen.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich, in Absprache mit einem Pädagogen, zu jeder Zeit allein auf dem Hof und im Schulgebäude aufhalten.

Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Für beschädigte oder gestohlene Dinge besteht kein Versicherungsschutz.

Gefährliche Gegenstände werden nicht mit in die Schule gebracht.

Während der Anwesenheit in unserer Schule ist unseren Schülerinnen und Schülern die Handynutzung untersagt. Bei Missachtung wird das Handy eingezogen und in der Regel erst beim  Verlassen der Schule wieder  ausgehändigt.

Für alle Mitarbeiter, Eltern und Besucher der Einrichtung besteht in der gesamten Einrichtung (auch Außengelände) ein absolutes Rauchverbot (auch außerhalb der Öffnungszeiten) und bei schulischen Veranstaltungen ein Alkoholverbot.

 

3. Hygienische Bestimmungen

Für die Wiederaufnahme des Schulbesuches nach einer meldepflichtigen Infektionskrankheit oder nach Läusebefall ist eine ärztliche Gesundschreibung vorzulegen.

Medizinische Hilfsmaßnahmen werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Personensorgeberechtigten von den Pädagogen durchgeführt.

 

4. Gesetzliche Unfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung sowie auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg gesetzlich unfallversichert. Im Schadensfall erfolgt  die Info an die Unfallkasse durch die Schule.

 

5. Verpflegung

Unsere Schülerinnen und Schüler können über den Caterer der Schule an der Mittagsversorgung  teilnehmen. Sämtliche Absprachen bzgl. Mittagessen sind mit dem Caterer selbst zu treffen.

 

6. Änderungsmitteilung

Jede Änderung der Anschrift, der Telefonnummer, des Arbeitsplatzes etc. ist unverzüglich im Schulsekretariat mitzuteilen. Für Schäden, die infolge unterlassener Mitteilung entstehen, haften wir nicht.

Stand:  September 2017

 
Hausordnung – Teil 3
Festlegungen  im Sekundarbereich
 

1. Zeiten

Die Einrichtung ist Montag bis Donnerstag von 6:30 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Betreuung erfolgt von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Außerhalb der Betreuungszeiten liegt der Aufenthalt auf dem Schulgelände in der Verantwortung der Eltern.

Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse dürfen das Schulgelände mit Einverständnis der Eltern verlassen.  Für die Klassen 9 und 10 ist das Verlassen des Schulgeländes auf die Mittagspause begrenzt.

Bei Krankheit sind die Schülerinnen und Schüler bis morgens 8.00 Uhr persönlich oder telefonisch im Schulsekretariat abzumelden. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuches muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern für die Fehltage beim Klassenlehrer vorgelegt werden.

 

2. Ordnung und Sicherheit

Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Für beschädigte oder gestohlene Dinge besteht kein Versicherungsschutz.

Gefährliche Gegenstände werden nicht mit in die Schule gebracht.

Handys sind während der Unterrichtszeiten - in der Orientierungsstufe während des ganzen Schultages -  aus und in der Tasche. In der Mensa werden keine Handys genutzt. Bei Missachtung der Handyregelungen wird das Handy eingezogen und kann in der Regel erst nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden.

Skateboards werden auf dem Schulgelände nur in der Mittagspause und mit Schutzausrüstung genutzt. Hortfahrgeräte sind für die Altersklasse ab 5. Jahrgangsstufe nicht mehr zugelassen.

Für alle Mitarbeiter, Eltern und Besucher der Einrichtung besteht in der gesamten Einrichtung (auch Außengelände) ein absolutes Rauchverbot (auch außerhalb der Öffnungszeiten) und bei schulischen Veranstaltungen ein Alkoholverbot.

 

3. Hygienische Bestimmungen

Auftretende Infektionskrankheiten (Masern, Scharlach, …) müssen der Schule mitgeteilt werden. Für die Wiederaufnahme des Schulbesuches nach einer meldepflichtigen Infektionskrankheit oder nach Läusebefall ist eine ärztliche Gesundschreibung vorzulegen.

Medizinische Hilfsmaßnahmen werden nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Eltern von den Pädagogen durchgeführt.

 

4. Gesetzliche Unfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung sowie auf dem Weg dorthin und auf dem Heimweg gesetzlich unfallversichert. Notwendige Informationen an die Unfallkasse erfolgen durch die Schule.

 

5. Verpflegung

Unsere Schüler und Schülerinnen können über den Caterer der Schule an der Mittagsversorgung  teilnehmen. Sämtliche Absprachen bzgl. Mittagessen sind mit dem Caterer selbst zu treffen.
 

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